Notfall

Verhalten im Krankheitsfall am Abend, in der Nacht, am Mittwoch  Nachmittag :

In lebensbedrohlichen akuten Notfällen rufen sie den Notarzt Telefon 19222, vom Handy 07131/19222.

Sollten sie außerhalb der Sprechstundenzeiten ihrer Hausarztpraxis einen Arzt benötigen, rufen sie zunächst die Praxis ihres Hausarztes an.

Ihr Hausarzt hat Dienst

Wenn ihr Hausarzt oder eine Arzthelferin in der Praxis anwesend ist, können sie einen Behandlungstermin vereinbaren oder um einen Hausbesuch bitten. Ist ihr Hausarzt nicht in der Praxis anwesend, meldet sich der Anrufbeantworter. Es ist besprochen, wann eine Notfallsprechstunde angeboten wird. Benötigen sie außerhalb dieser Zeiten Hilfe, rufen sie die auf dem Anrufbeantworter angegebene Nummer an.

Ihr Hausarzt hat keinen Dienst

Auf dem Anrufbeantworter ihres Hausarztes ist besprochen, welcher Arzt Dienst hat und dessen Telefonnummer angegeben, so dass sie beim diensthabenden Arzt anrufen können.

Notfallsprechstunden werden in unserer Praxis auch im Rahmen unseren Sprechzeiten angeboten

Den diensthabenden Arzt erreichen sie ansonsten immer über die Rettungsleitstelle unter Telefon 19222

Bitte fahren sie außerhalb der Sprechstundenzeiten nicht einfach zur Praxis des diensthabenden Arztes, da dieser sich nicht ständig in der Praxis aufhält.

Am Wochenende und Feiertage übernimmt den Ärztlichen Notdienst die Behandlung der akuten Erkrankungen.

Die Notfallpraxis befindet sich in  74172 Neckarsulm Neunstädter Str., 27A.

Es wurde um eine telefonische Terminvereinbarung unter der Nr. 07132/15555 gebeten.

Sollten Sie auf Grund der Erkrankungen die Praxis nicht erreichen können, bitten Sie um einen Hausbesuch. Hierbei müssen Sie allerdings mit der Wartezeit bis ca. 2 Std. rechnen.

Beachten Sie bitte, dass bei manchen Erkrankungen  eine Vorstellung in der Praxis für die zusätzliche Untersuchungen (z.B. EKG, Labor,  Ultraschall u.s.w.)  sinnvoll wäre.

Oft ist auch zumutbar die Notfallpraxis mit dem öffentlichen Verkehr oder sogar Taxi zu erreichen.

Bitte bringen sie immer ihre Krankenversichertenkarte, die Quittung(en) über bezahlte

Praxisgebühr(en) des laufenden Quartals und Euro 10,-  für die Notfallgebühr oder die Zuzahlungsbefreiung mit.